Berufsbild des Heilpraktikers

Hier erfahren Sie alles rund um die Tätigkeit eines Heilpraktikers!

Der große oder der kleine Heilpraktiker?


Wir empfehlen unseren Heilpraktikeranwärtern auch bei Spezialisierung auf Bereiche wie Psychotherapie oder Physiotherapie immer den Allgemeinen Heilpraktiker anzustreben.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen und gemäß Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten haben Sie als Heilpraktiker völlige Freiheit bei der Wahl der Therapieverfahren die Sie anwenden.
Im Vergleich zu einer sektoralen ("kleiner Heilpraktiker"), also auf ein einzelnes Gebiet begrenzten Heilpraktikerzulassung, haben Sie ein größtmögliches diagnostisches und therapeutisches Spektrum. Sie können ganzheitlich behandeln und brauchen keine Angst vor rechtlichen Grauzonen zu haben, in denen man sich ansonsten schnell, häufig unbewusst, bewegt.

Insbesondere auf Grund der so umfassenden Diagnose- und Therapiemöglichkeiten ist der Beruf des Heilpraktikers mit einer großen Verantwortung verbunden. Um ihr und den Patienten gerecht werden zu können, ist eine solide, umfassende Ausbildung erforderlich.

Basierend auf dieser Überzeugung und unserer jahrelangen Erfahrung haben wir ein erfolgserprobtes Ausbildungskonzept entwickelt das Sie auf dem Weg zur Heilpraktikerprüfung unterstützt und Ihnen auf verschiedenste Art und Weise alles prüfungsrelevante Wissen vermittelt.

Das erfolgreiche Ausbildungskonzept

Es gibt in Deutschland nur zwei gesetzlich anerkannte Heilberufe: den Arzt und den Heilpraktiker. Nur sie dürfen die Heilkunde eigenständig ausüben. Im Sinne des Gesetzes bedeutet dies: Diagnose stellen und Therapie verordnen bzw. diese durchführen.

Im Gegensatz dazu, dürfen z.B. Physiotherapeuten oder Osteopathen ohne Heilpraktikerausbildung lediglich auf Verordnung eines Arztes handeln.

Die Tätigkeitsbereiche, aber auch die Grenzen des Heilpraktikerberufes sind im Heilpraktikergesetz festgehalten. Die erste Fassung von 1939 bildet nach wie vor die Basis, wird aber wo nötig an aktuelle Gegebenheiten angepasst. So werden z.B. immer wieder neue Verdachts- und Krankheitsfälle in den Gesetzestext aufgenommen die von Heilpraktikern nicht behandelt werden dürfen.


Der Rechtliche Status des Heilpraktikers


Während das Heilpraktikergesetz Ihnen als Heilpraktiker prinzipiell sehr umfangreiche Rechte für die Behandlung Ihrer Patienten einräumt, gibt es einige Krankheitsbilder und medizinische Teilbereiche in denen Sie als Heilpraktiker nicht tätig werden dürfen und Ihre Patienten an einen Arzt oder Psychiater verweisen müssen.

So legt z.B. das Infektionsschutzgesetz fest bei welchen Infektionskrankheiten Sie einen Patienten immer an einen Arzt verweisen müssen. Dazu zählen z.B. ansteckende Geschlechtskrankheiten, Botulismus oder Masern. Die Pflicht zur Überweisung gilt bei bestimmten Krankheiten auch dann, wenn Sie nur den Verdacht haben, dass es sich um die entsprechende Krankheit handeln könnte.

Des Weiteren ist es Heilpraktikern gesetzlich untersagt:

  • Arzneimittel herzustellen oder zu verschreiben
  • Zahnheilkunde auszuüben
  • Geburtshilfe zu leisten
  • Straftaten zu untersuchen
  • Den Tod festzustellen
  • Zu röntgen
Statue of justice in front of old books
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Heilpraktiker für Psychotherapie - der "kleine Heilpraktiker"


Mit der allgemeinen Heilpraktikerausbildung können Sie auch als Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten!

Allgemeine Informationen zum kleinen Heilpraktiker:

Anfang der 1980er Jahre setzen sich einige Diplompsychologen dafür ein, eine allein auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Tätigkeitserlaubnis als Heilpraktiker einzuführen. Ziel war es eigenständig, also ohne Zuweisung durch Arzt oder Heilpraktiker, als Psychotherapeut arbeiten zu können.

1993 wurden letztendlich entsprechende Regelungen geschaffen. Seitdem ist auch die Ausbildung Prüfung und Tätigkeit als „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ möglich. Auf Grund der beschränkten Zulassung ist häufig auch vom „kleinen“ Heilpraktiker die Rede.

Die Psychotherapie kann dann als eigenständiger und abgrenzbarer Heilberuf ausgeübt werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten eines Heilpraktikers für Psychotherapie deutlich eingeschränkt sind.

Viele Untersuchungsmethoden (Körperliche Untersuchung, Kinesiologie, Irisdiagnose usw.), körperliche Eingriffe (diagnostische Blutabnahme, Injektionen, Infusionen usw.) und viele gängige Therapieverfahren (Akupunktur, Fußreflextherapie, Physiotherapie, Homöopathie, Phytotherapie) bleiben einem als Heilpraktiker für Psychotherapie verschlossen. So darf - wer als Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz arbeitet seine Patienten weder bei der Untersuchung, noch bei der Behandlung/Therapie körperlich berühren.

Die Therapeut/Patient-Interaktion bewegt sich so oft in einer juristischen Grauzonen, ein ganzheitlicher Behandlungsansatz ist nicht möglich.

 

Der große oder der kleine Heilpraktiker - was passt zu mir?

Mit dem „kleinen“ Heilpraktiker beschränkt sich die Behandlung ausschließlich auf Gespräche.

Betriebswirtschaftlich hat dies im Konkurrenzkampf mit niedergelassenen Heilpraktikern oft negative Folgen.

Um Ihnen ein größtmögliches diagnostisches und therapeutisches Spektrum zuzusichern und sich ohne rechtliche Bedenken allein auf die Linderung der Leiden des Patienten konzentrieren zu können, empfehlen wir die Ausbildung zum allgemeinen, uneingeschränkten Heilpraktiker.

Erfahrungsgemäß wissen viele Heilpraktikeranwärter/-innen gar nicht, dass sie mit der allgemeinen Heilpraktikerausbildung auch als Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten können. Doch die Ausbildung zum Heilpraktiker schließt den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht nur direkt mit ein, sie ermöglicht wie bereits erwähnt auch ein weitaus größeres diagnostisches und therapeutisches Spektrum. Rechtliche Grauzone in denen man sich andernfalls – oft ohne es zu wissen – als Heilpraktiker für Psychotherapie schnell bewegen kann, werden mit der Ausbildung zum Allgemeinen Heilpraktiker vermieden.

Wer ganzheitlich arbeiten will und sich nicht nur auf die Gesprächstherapie beschränken möchte, muss sich für die Ausbildung zum "großen" Heilpraktiker entscheiden.

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Arbeitsalltag eines Heilpraktikers


Ihre Hauptaufgabengebiete als Heilpraktiker sind die Diagnose und Therapie der körperlichen und/ oder seelischen Beschwerden Ihrer Patienten. Hierbei verfolgen Sie einen ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass Heilpraktiker Körper und Seele als ein Gesamtsystem betrachten. Kommt es in diesem System zu Störungen, kommt das Gleichgewicht durcheinander und es treten Beschwerden auf.

Um Ihren Patienten in dieser Situation weiterzuhelfen führen Sie eine sorgfältige Anamnese durch. In einem Erstgespräch fragen Sie nach den Beschwerden die den Patienten zu Ihnen führt. Auch mögliche Vorerkrankungen, sowie die Lebensumstände Ihres Patienten sind wichtige Aspekte eines Anamnesegesprächs. Je nach den Symptomen sind neben dem Gespräch auch Untersuchungen wie z.B. Abhören Teil des Erstkontakts. Ihre Behandlungstermine nehmen ca. 30 – 90 Minuten in Anspruch.

Auf Basis von Gespräch und Untersuchung können Sie dann die Diagnose stellen und in Folge eine geeignete Therapie entwickeln und mit dem Patienten besprechen. Als Heilpraktiker stehen Ihnen hierzu je nach Fertigkeiten und Kenntnissen vielfältige Methoden aus Naturheilkunde und Alternativmedizin zur Verfügung um die Beschwerden Ihres Patienten zu lindern.  Hierzu gehören unter anderem:

  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Atemtherapie
  • Autogenes Training
  • Ayurveda
  • Bioresonanztherapie
  • Chirotherapie
  • Cranio-Sacral-Therapie
  • Elektrotherapie
  • Fußreflexzonen-Therapie
  • Homöopathie
  • Irisdiagnostik
  • Kinesiologische Diagnostik
  • Massage
  • Meditation
  • Osteopathie
  • Physiotherapie
  • Phytotherapie
  • Psychotherapie

Doch nicht nur die Behandlung der Patienten gehört zum Alltag eines Heilpraktikers. Praxisverwaltung und –organisation sind ebenso Teil des Aufgabenspektrums. So stellen z.B. auch Dokumentation, Abrechnung und Buchhaltung wichtige Tätigkeiten für den Heilpraktiker dar. Darüber hinaus sind Fort- und Weiterbildungen, häufig auch an Wochenenden wichtig um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und gegebenenfalls neue Therapiemethoden in das eigene Angebotsspektrum mit aufnehmen zu können.

Welcome to me. Pleasant psychologist welcoming new patient while shaking hands and looking at him
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Arbeitsorte


Als Heilpraktiker haben Sie vielfältige Möglichkeiten für Ihre Tätigkeit. Nach wie vor sind aber die meisten Heilpraktiker in einer eigenen Praxis selbstständig. Teilweise gibt es auch Gemeinschaftspraxen z.B. mit Physiotherapeuten oder Osteopathen. Immer häufiger werden Heilpraktiker auch von Gesundheits-, Kur- und Rehabilitationszentren gesucht und angestellt.

Mit entsprechender Berufserfahrung bietet sich auch die Möglichkeit als Dozent an Heilpraktikerschulen tätig zu werden. Wer gut und gerne schreibt hat auch die Möglichkeit als Autor für Fachmagazine oder Lehrbücher zu arbeiten.

A medical stethoscope near a laptop on a wooden table, on white
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Heilpraktiker für Physiotherapie


2004 nahmen sich die Physiotherapeuten die Regelungen für den eingeschränkten Heilpraktiker für Psychotherapie zum Vorbild und reklamierten eine gleichartige Sonderregelung auch für ihr Berufsbild. Auch sie wollten nicht mehr reine Heilhilfstätigkeit auf Verordnung ausführen, sondern eigenständig behandeln können.

Eine finale Entscheidung brachte letztendlich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2009. Seitdem können Personen mit entsprechender Berufsausbildung und Abschluss als geprüfter Physiotherapeut eine so genannte sektorale Heilpraktikererlaubnis erwerben. Wie beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht bundesweit einheitlich definiert. In der Regel muss zusätzlich zum anerkannten Abschluss als Physiotherapeut eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ebenso ist im Voraus eine spezielle Schulung zu besuchen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dem Sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie jegliche Ausübung der allgemeinen Heilkunde über das Gebiet der Physiotherapie hinaus strikt verboten ist. Auch nur eventuelle darüber hinausgehende Krankheitszusammenhänge müssen von einem Arzt oder allgemeinen Heilpraktiker untersucht werden.

Die Tätigkeit beschränkt sich auf die von Physiotherapeuten erlernten manuellen Fähigkeiten. So sind nicht nur invasive Eingriffe wie Blutentnahme oder medikamentöse Behandlungen untersagt. Auch Osteopathie, Chiropraktik und Akkupunktur dürfen, trotz ggf. vorliegender Zusatzqualifikation des jeweiligen Physiotherapeuten, eigenständig nur durch Physiotherapeuten mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden.

Das grenzt Eigeninitiative und Therapiemöglichkeiten stark ein. Auch das Abrechnen mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Zusammenarbeit mit Ärzten und Heilpraktikern möglich.

Deshalb empfehlen wir auch in diesem Fall den Erwerb des uneingeschränkten Heilpraktikertitels.

Physiotherapeutin mit Patientin
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